Ihr Gutachter in Frankfurt und Umgebung
Sie möchten einen Schaden von einem Spezialisten begutachten lassen?
Möchten Sie den maximalen Restwert Ihres Fahrzeuges erfahren?
Das L|E|M Ingenieurbüro
Leistungen
Unfall- oder Schadengutachten
Um die, aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen (Schadens-) Ansprüche zu sichern und geltend zu machen, sollte man grundsätzlich ein Schaden-bzw. Unfallgutachten von einem neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständiger erstellen lassen. Darüber hinaus dienen diese Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges und durch die umfassende Lichtbilddokumentation haben diese Gutachten auch einen beweissichernden Charakter.
Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlicher, kontaktieren Sie uns!
Haftpflichtschäden
Ein Haftpflichtschaden entsteht sobald zwei oder mehrere Fahrzeuge in ein Verkehrsunfall geraten und Schäden entstehen. Zunächst gilt es zu klären wer der Unfallverursacher ist. Das Unfallopfer hat dann das Recht darauf, von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt zu werden. Um die Entschädigung bzw. den Schaden beziffern zu können, sollte ein Unfall-/Schadengutachten bei einem unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständigen in Auftrag gegeben werden. Mehr dazu finden sie unter dem Punkt Unfall- oder Schadengutachten.
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Kurzgutachten
Da bei Bagatellschäden (z.B. kleinere Unfälle oder Parkrempler) die Versicherung die Kosten für ein Vollgutachten nicht übernimmt, besteht auch die Möglichkeit ein sogenanntes Kurzgutachten von einem KFZ-Sachverständiger erstellen zu lassen. Dieser ist nicht so umfassend wie ein Vollgutachten und ist somit vom Kostenpunkt auch niedriger, daher wird das auch von den Versicherungen akzeptiert. Anders als bei einem reinem Kostenvorschlag sind bei einem Kurzgutachten auch Lichtbilder beigefügt die im Nachgang als Beweis dienen.
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Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist deutlich schneller anzufertigen und ist damit deutlich günstiger als ein Unfallgutachten. Dementsprechend ist es nicht ansatzweise so Präzise wie ein echtes Schadengutachten, z.B. keine Lichtbilder. Versicherungen schlagen diese Variante bei kleinen Schäden oft vor. Alternativ kann man jedoch auch ein Kurzgutachten erstellen lassen. Sehen Sie unter dem Punkt Kurzgutachten.
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Reparaturbestätigungen
Reparaturbestätigungen/ Nutzungsausfallbestätigungen
Nachdem das Gutachten fertig ist und die Versicherung den Schaden reguliert hat steht dem Geschädigten noch für den Nutzungsausfall eine Entschädigung zu. Da der Geschädigte während der Reparaturdauer sein Auto nicht nutzen kann, steht ihm entweder ein Ersatzwagen/Mietwagen für diese Zeit zu oder er lässt sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen. Vorrausetzung hierfür ist das eine Reparatur des Fahrzeuges tatsächlich erfolgt und diese muss bestätigt werden, das ist die sogenannte Reparaturbestätigung. Als Reparaturbestätigung kann die Rechnung der Werkstatt fungieren. Sofern diese nicht vorhanden ist, kann der KFZ-Sachverständiger der Gutachtenerstellung der mit dem Fall betraut ist, hinzugezogen werden. Der prüft die Qualität der Reparatur und kann eine Reparaturbestätigung ausstellen. Als dritte Variante kann der Geschädigte nach erfolgter Reparatur Fotos des reparierten Zustandes machen während er eine aktuelle Tageszeitung gut sichtbar ins Bild hält.
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Wertgutachten
Zeitwertermittlungen/Restwertermittlungen
Was ist mein Auto wert? Um diese Frage zu beantworten kann man eine Zeitwertermittlung bei einem KFZ-Sachverständigen in Auftrag geben. Auch nach einem Unfall steht die Frage im Raum welchen Restwert das Fahrzeug noch hat. Auch das kann ein KFZ-Sachverständiger für sie ermitteln. Also wenn Sie vor einem Kauf bzw. Verkauf eines KFZ stehen oder nach einem Unfall ist solch ein Gutachten sinnvoll. Übrigens: Diese Werte sind je nach Fall bei einem Unfallgutachten mit aufgeführt.
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Verhalten bei einem Unfall
1.
Notizen
- Name und Anschrift des Beteiligten
- Amtliches Kennzeichen
- Versicherungsdaten
- Unfalldatum,-Uhrzeit,-Ort
- Namen aller anwesenden Zeugen
Bei unklaren Situationen bitte die Polizei hinzuziehen.
2.
Fotos
3.
Schaden begutachten lassen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt in Whatsapp. Ihrer Wahl, der Ihren Schaden professionell untersucht, kalkuliert, beziffert und glaubwürdig dokumentiert.
4.
Rechtsanwalt? Versicherung?
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Sie stehen noch unter Schock und wissen erst einmal nicht weiter?
Keine Sorge, das ist absolut normal und die Frage wie es weitergeht ist völlig berechtigt. Schließlich möchten Sie den entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Wie gut das Sie auf unsere Seite gestoßen sind, wir können Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen und begleiten Sie als kompetenter Partner während der weiteren Schadenabwicklung. Für Sie ist es bequem, einfach und kostenfrei. Für die Zukunft haben wir Ihnen unter dem Punkt „Verhalten bei einem Unfall“ die wichtigsten Schritte zusammengefasst, damit Sie trotz Schock an alles denken.
Kontakt
Sie haben die Möglichkeit uns per E-Mail zu schreiben und uns anzurufen.
In jedem Fall sind wir für Sie erreichbar!